Zerschlagung der Tarifeinheit – Gesetzgeber muss zum Schutz der Arbeitnehmer handeln
Das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Aufhebung des Grundsatzes der Tarifeinheit ist nach Ansicht Bodo Ramelows, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, „ein Wink mit dem Zaunpfahl an den Gesetzgeber“. Dieser müsse durch Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns und durch Novellierung arbeitsrechtlicher Vorschriften dem Grundsatz der Tarifeinheit wieder Geltung zu verschaffen.
Leider habe es die reale Entwicklung dem BAG leichter gemacht, eine solche Entscheidung zu fällen. Die Entwicklung der „Gewerkschaftslandschaft“ in Deutschland in den letzten Jahren und die Verhandlungspolitik der Gewerkschaften selbst hätten dieser Zersplitterung Vorschub geleistet. Es seien die Gewerkschaften selbst gewesen, die innerhalb des Flächentarifs Abweichungen und Ausnahmen mit ausgehandelt haben. „Die Gewerkschaften müssen ihre Politik und Strategie der letzten Jahre überdenken“, sagt Ramelow.
Gesetzliche Änderungen seien auch deshalb notwendig, um innerbetriebliche Konkurrenz zulasten der Arbeitnehmer zu verhindern. „Mehrere Tarifverträge zuzulassen, bedeutet auch, dass höhere Standards eines Tarifvertrags durch niedrigere Standards eines anderen Tarifvertrags in ein und demselben Betrieb unterlaufen werden. Das ist mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz nicht hinnehmbar. Es muss gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit”, betont Ramelow.
Das Urteil ist nach Ansicht des LINKE-Fraktionsvorsitzenden ein „lautes Signal, dass in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn, so wie in vielen europäischen Ländern, endlich kommen muss“.