Ramelows Immunität
http://lafontaines-linke.de/2010/07/ramelow-immunitaet-blockade-dresden-landtag-rechtsanwalt/
Die Staatsanwaltschaft in Dresden ermittelt immer noch gegen den Thüringer Linksfraktionschef: Bodo Ramelow hatte wie Tausende andere auch an der erfolgreichen Blockade gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar teilgenommen. „Sprengung einer Versammlung“ werfen ihm deshalb die Behörden vor – und haben inzwischen die Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten beantragt. Ramelow hatte es zuvor abgelehnt, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 500 Euro einstellen zu lassen. Der Fall ist mehr ein Politikum als eine juristische Angelegenheit. Doch aus dem Streit um Ramelows Immunität lässt sich auch eine Menge über das Versammlungsrecht lernen. Der Anwalt des Linkspolitikers hat jetzt in einem beachtenswerten Brief an den Justizausschuss des Landtags in Erfurt „die beabsichtigte Strafverfolgung des Abgeordneten“ auseinandergenommen.
Die Blockade vom 13. Februar war nicht nur eine erfolgreiche Aktion, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Das „Dresdner Konzept“ gilt in der linken Szene inzwischen auch als Vorbild. Umso wichtiger dürfte die Auseinandersetzung sein, in der am Beispiel von Bodo Ramelow und einigen anderen offenbar ein Exempel gegen eine bestimmte Protestform statuiert werden soll. In der Sachsen-Metropole ging es gegen Rechtsradikale. Die Verfahren gegen Blockierer bezeichnet Ramelow als „Ausdruck eines konservativen und obrigkeitsstaatlichen Herangehens“, die Linkspartei hatte mehrfach ein Ende der „Kriminalisierung der Anständigen“ gefordert. Eine Reihe von ähnlich gelagerten Verfahren – etwa gegen den SPD-Politiker Wolfgang Thierse wegen einer Anti-Nazi-Blockade in Berlin – wurden inzwischen eingestellt.
Anders im Fall Ramelow: Anfang Mai wandte sich die Staatsanwaltschaft an den Landtag, um die Immunität des Abgeordneten aufheben zu lassen. Darauf hat nun der Anwalt Ramelows reagiert und das Ansinnen deutlich zurückgewiesen: Die Teilnahme an der Sitzblockade sei weder versammlungsrechtlich zu beanstanden, noch habe sich der Linksfraktionschef in irgendeiner Weise strafbar gemacht. Vielmehr habe er sich „vorbildlich verhalten, jeder Andere hätte das Gleiche tun müssen“. Gegen das Argument der Staatsanwaltschaft, es könne hier die „Sprengung einer Versammlung“ vorliegen, wirft Ramelows Anwalt erhellende Blicke auf die Motive des Gesetzgebers, der in den fünfziger Jahren das Versammlungsgesetz schuf. Ziel sei es seinerzeit gewesen, Teilnehmer davon abzuhalten, sich in Demonstrationen zu mischen, „um sie von Innen zu sprengen“. Eine friedliche Blockade könne auch nicht als „grobe Störung“ im Sinne des Versammlungsgesetzes betrachtet werden. Und überhaupt: Das Verfahren gegen Ramelow trage „Züge der Willkür“, ziele „auf die Behinderung der politischen Arbeit des Abgeordneten“ und führe „zu einer Förderung der politischen Ziele der Rechtsradikalen“.
Der Fall Ramelow wird klarer, wenn man sich den speziellen Thüringer Hintergrund anschaut. In den vergangenen Monaten ist dort die Immunität von zwei Abgeordneten der Linkspartei aufgehoben worden, ein weiterer Antrag scheiterte. Immer ging es dabei um vermeintliche Vergehen der Politiker im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen. Frank Kuschel wird vorgeworfen, Polizisten beim Einsatz in einem Wahlkreisbüro der Linken beleidigt zu haben. Ebenso seiner Fraktionskollegin Susanne Hennig, deren Immunität jedoch erhalten blieb. Der Fall ist hoch umstritten, nicht zuletzt, nachdem das Innenministerium in Erfurt auf die Anfrage eines CDU-Politikers mit einer auf Vorverurteilungen basierenden Antwort reagiert hatte. Ende 2009 hob das Parlament bereits die Immunität von Heidrun Sedlacik auf, nachdem der vorgeworfen worden war, bei einer NPD-Wahlkampfveranstaltung einen Polizisten attackiert zu haben. Ebenfalls Ende des vergangenen Jahres hatte CDU-Fraktionschef Mike Mohring eine Debatte über die generelle Abschaffung der Immunität angestoßen. Ein besonderer Schutz der Abgeordneten sei heute – 20 Jahre nach der Wende – nicht mehr notwendig. Der Vorstoß wurde damals selbst in den Reihen der CDU zurückhaltend betrachtet. Linken-Fraktionschef Ramelow hatte den Vorschlag als „groben Fehlgriff“ zurückgewiesen und erklärt, der „Schutz der Abgeordneten in ihrer politischen Arbeit ist Teil gelebter parlamentarischer Demokratie“.
Die Skepsis ist begründet – nicht nur wegen des Verfahrens nach der Dresdner Blockade. Obwohl Abgeordneter im Landtag und im Bundestag hat der Verfassungsschutz den 54-Jährigen beobachten lassen. Über die Aktivitäten der Schlapphüte führt der Politiker eine langwierige juristische Auseinandersetzung, in der vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht nur über die „Akte Ramelow“ verhandelt wird. (tos)