“Dieser Zwang”
www.medien-mitweida.de, von Patricia Haueiß
Sollte es am Freitag zu einer Grundgesetzänderungen kommen, dürfen die Länder ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Diese Schuldengrenze soll die Aufnahme neuer Kredite limitieren. Die Schuldenbegrenzung für den Bund hingegen hat bereits der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Demnach kann der Bund ab 2015 höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an Krediten aufnehmen. Dies wären derzeit 8 Milliarden Euro neue Schulden pro Jahr.
Welche Vor- und Nachteile sie in einer Grundgesetzänderung sieht und in welchen Bereichen finanzielle Kürzungen bevorstehen erklärt Bodo Ramelow gegenüber medien-mittweida.de.
Welche Vor- und Nachteile sehen Sie, wenn der Bundesrat am Freitag für eine “Schuldenbremse” votiert?
Mit der “Schuldenbremse werden die tatsächlichen Ursachen der anwachsenden Staatsverschuldung nicht bekämpft. Diejenigen, die in den vergangenen Jahren kein Problem damit hatten, Steuersenkungen für Unternehmen, Vermögende und Besserverdienende auf Kredit zu finanzieren, rufen nun am lautesten nach der “Schuldenbremse”. Das ist nicht glaubwürdig. Die Linke kann in der “Schuldenbremse” keinen Vorteil erkennen. Wir lehnen sie ab, weil sie faktisch als Investitionsbremse wirken wird. Dies wird vor allem die finanzschwachen Bundesländer hart treffen. Die Linke steht mit ihrer Kritik nicht alleine. Im Vorfeld der Entscheidung im Bundestag haben 200 namhafte Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler an die Mitglieder des deutschen Bundestages appelliert, auf die Einführung der Schuldenbremse zu verzichten. Zu verweisen ist auch auf eine Stellungnahme der beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Petra Merkel und Ortwin Runde vom März 2008. Sie sprechen von einer “Gefahr”, die mit einer “Schuldenbremse” entsteht, wenn Einnahmeausfälle nicht mehr durch Kredite ausgeglichen werden können: “Institutionell dürfte die neue Schuldenregel mehr als bislang den Druck erzeugen, gegebenenfalls entstehende Einnahmeausfälle durch Ausgabenkürzungen im Arbeits- und Sozialetat, bei der Jugendhilfe, bei Bildung und Forschung zu finanzieren.” Genau dieser Zwang wird jetzt aufgebaut und noch verschärft, weil mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein strukturelles Neuschuldungsverbot für die Bundesländer durchgesetzt werden soll. Deswegen stellt die “Schuldenbremse” einen ernsthaften Eingriff in die Selbständigkeit der Länder dar. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch (CDU) hält dies für verfassungswidrig. Der Landtag in Schleswig-Holstein hat mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen, eine Verfassungsklage gegen die “Schuldenbremse” zu prüfen.
Bund und Länder machen schon seit vielen Jahren neue Schulden, wie realistisch ist ihrer Meinung nach eine Einhaltung des aktuellen Gesetzesbeschluss für den Bund und der eventuelle für die Länder?
Die Befürworter der Schuldenbremse haben in den zweijährigen Verhandlungen der Föderalismuskommission immer betont, dass die Einführung der Schuldenbremse ausgeglichene Haushalte voraussetzt. Vor dem Ausbrechen der Wirtschaftskrise war dies für die Mehrheit der Länderhaushalte und für den Bund eine durchaus erreichbare Zielstellung. Diese selbstdefinierte Voraussetzung ist jedoch nun nicht mehr gegeben. Bund, Länder und Kommunen werden bis 2013 circa 300 Milliarden Euro Steuerausfälle haben. Sie werden gar nicht anders können, als dies durch Neuverschuldung zu kompensieren. Ob Bund und Länder die Vorgaben der Schuldenbremse erfüllen können, ist unter diesen Bedingungen nicht wahrscheinlich.
Welche Zwangsmaßnahmen werden ergriffen, sollte sich der Bund nach 2015 doch neuverschulden?
Dem Bund stehen anders als den Länder generell Neuverschuldungsmöglichkeiten in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes pro Jahr zur Verfügung, circa 8 Milliarden Euro. Darüber hinaus kann der Bund sich bei schwacher Konjunktur beziehungsweise Rezession verschulden. Ab einer Neuverschuldung von 1,5 Prozent des BIP besteht die Verpflichtung zu tilgen, darüber hinaus sind keine Zwangsmaßnahmen vorgesehen. Weitere 1,5 Prozent des BIP sind circa 36 Milliarden Euro. Die prognostizierten Steuerausfälle im Jahre 2012 betragen über 90 Mrd. Euro. Sollte sich der Bund nicht an die Tilgungsverpflichtung halten, besteht die Möglichkeit einer Verfassungsklage.
Wegen der neuen Verfassungsänderung dürften die Länder in Zukunft keine Kredite mehr aufnehmen, wie könnten die Länder von nun an größere Investitionen tätigen und in welchen Bereichen wären finanzielle Kürzungen zu erwarten?
Mit der Grundgesetzänderung wird in Art. 109 GG festgelegt, dass die Länder ab 2020 keine strukturelle Neuverschuldung mehr haben dürfen. Allerdings können sie sich so wie der Bund aus konjunkturellen Gründen verschulden. Mit anderen Worten: Sie können bei schlechter Wirtschaftslage in einem beschränkten Umfange Kredite aufnehmen, etwa um Steuerausfälle zu kompensieren. Damit ist zu befürchten, dass die Länder ihre Investitionsprojekte nicht mehr in dem bisherigen Umfange über Kredite finanzieren können. Um bis 2020 die “Nulllinie” bei der strukturellen Verschuldung erreichen zu können, werden die Länder Kürzungen in ihren laufenden Ausgaben vornehmen müssen. Jeder, der den Aufbau der Länderhaushalte kennt, weiss, dass dann drei große Ausgabenbereiche unter Druck kommen: der Bildungsbereich, Polizei und Justiz sowie die Sozial- und Jugendhilfetransfers. Sieht so eine nachhaltige Finanzpolitik im Interesse künftiger Generationen aus?
Wir bedanken uns für das Interview.