Politisches

Die Interpretation als Unrechtsstaat

In der STZ vom 2. März erklärt der Braunschweiger Oberstaatsanwalt Dr. Hans-Jürgen Grasemann, warum er den Begriff „Unrechtsstaat“ für treffend hält. Auch diese Meinung soll hier nicht verschwiegen werden, denn mir geht es um eine differenzierte Betrachtung und einen sachlichen Austausch von Argumenten. In der Einschätzung, dass die DDR kein Rechtsstaat war, sind wir uns außerdem einig. Das Interview wurde unter der Überschrift „Die Sachverhalte sind eindeutig“ veröffentlicht.

In der STZ vom 2. März erklärt der Braunschweiger Oberstaatsanwalt Dr. Hans-Jürgen Grasemann, warum er den Begriff „Unrechtsstaat“ für treffend hält. Auch diese Meinung soll hier nicht verschwiegen werden, denn mir geht es um eine differenzierte Betrachtung und einen sachlichen Austausch von Argumenten. In der Einschätzung, dass die DDR kein Rechtsstaat war, sind wir uns außerdem einig. Das Interview wurde unter der Überschrift „Die Sachverhalte sind eindeutig“ veröffentlicht.

STZ: Sie haben sich jahrelang mit dem SED-Justizunrecht beschäftigt: Was ist für Sie dessen Kern?

Hans-Jürgen Grasemann: Das SED-Unrecht hat viele Gesichter. Am auffälligsten kam es zum Ausdruck durch die Tötung von Menschen an der Grenze. Sie alle haben kein Rechtsgut verletzt, nur ihre Leibeigenschaft gegen Freiheit tauschen wollen. Hinzu kamen Tötungspläne und Entführungen der Stasi gegen „Feinde der DDR“. Das Justizunrecht durch Anwendung des politischen Strafrechts hat mit über 200 000 Verurteilten freilich die größte Anzahl von Opfern erzeugt. Nicht zu vergessen die Wahlfälschungen vor allem bei der Kommunalwahl 1989. Aus 12,5 Prozent Nein-Stimmen wurden durch Manipulation 2,5 Prozent. Funktionärs- und Regierungskriminalität – schwere Körperschäden bis hin zur Invalidität von Sportlern durch Doping eingeschlossen – war System, ebenso wie die menschenunwürdigen Bedingungen in den Haftanstalten, in denen Übergriffe durch Bedienstete nicht geahndet worden sind.

Wie sah das politische Strafrecht konkret aus?

Es hatte Tradition in der DDR, jede Opposition zu kriminalisieren. Manchmal brachte schon die Behauptung des Abweichens von der Parteilinie missliebige Mandatsträger ins Zuchthaus. Eigenständige Meinungen zu äußern, die als parteischädigend und staatsgefährdend gewertet wurden und politische Witze, die niemals strafwürdig waren, haben Menschen für Jahre hinter Gefängnismauern gebracht. Auch Minister der DDR blieben nicht verschont. Georg Dertinger (CDU), erster Außenminister, und Karl Hamann (LDPD), Minister für Handel und Versorgung, wurden unschuldig zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Dem Justizminister Max Fechner (SED) hat man 1953 vorgeworfen, er hätte zum Streik aufgerufen, dabei hatte er nur auf das Streikrecht in der Verfassung hingewiesen und das in der Parteizeitung Neues Deutschland. Er bekam acht Jahre Zuchthaus. 1950 wurden in den Waldheimer „Prozessen“ in drei Monaten 3300 Menschen abgeurteilt. Die Sowjets hatten sie aus ihrem Speziallager 2 in Buchenwald der DDR-Justiz übergeben. Im 30-Minuten-Rhythmus fielen die Urteile. 2700 bekamen über 10 Jahre, 32 wurden zum Tode verurteilt, 146 zu lebenslanger Haftstrafe. Nur in 14 Fällen wurde eine Haftstrafe unter 5 Jahren verhängt. Das war der erste große Sündenfall der politischen Justiz der DDR. Eine Parteidelegation stellte fest, es habe am Anfang der Prozesse noch „bürgerliche Reminiszensen“ bei Staatsanwälten und Richtern gegeben, mit denen man ernste Worte habe führen müssen. Bezeichnend ist ein ungeheuerlicher Satz aus dem Bericht der Delegation. Dort heißt es: „Einige Richter hatten noch Probleme, wenn die lückenlose juristische Beweisführung fehlte, aus politischen Gründen aber ein Urteil gesprochen werden musste. Doch das wurde mit den Beratungen durch die Genossen besser und führte zur Beschleunigung der Verfahren.“ Helmut Brandt (CDU), Staatssekretär im Justizministerium, wollte sich selbst in Waldheim ein Bild machen und kam voller Empörung nach Ost-Berlin zurück. Nach seinem Bericht wurde er verhaftet und zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Wie war es später in den 70er und 80er Jahren?

Nachdem es in den 60er Jahren in manchem Jahr mehr als 10 000 strafrechtliche Verfahren wegen versuchter Republikflucht gegeben hat, reduzierten sich diese in den 70er und 80er Jahren auf 1800 bis 2000 Fälle. „Ungesetzlicher Grenzübertritt“ war einer der wichtigsten Paragrafen des politischen Strafrechts – obwohl die Freizügigkeit ein absolutes Menschenrecht ist, nicht nur in der UNO-Charta. Viele der Verurteilten waren gar nicht an der Grenze. Sie wurden nur für Planungen oder geäußerte Fluchtgedanken verurteilt. Ein Beispiel: 1983 hatten zwei Magdeburger in der Küche der Mutter darüber gesprochen. Die Exfrau des einen hat das mitbekommen und sie bei der Stasi angezeigt. Sie wurden zu 2 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt – nur für das Gespräch in der Küche. Dabei kam bei den wiederholten Vernehmungen in der Untersuchungshaft des MfS – bei völliger Isolierung – noch heraus, dass die Mutter mitgehört hat. Auch sie wurde verurteilt. Sie hatte das bevorstehende „Verbrechen“ Republikflucht nicht angezeigt.

Weitere Stichworte waren „staatsfeindliche Hetze“ und „ungesetzliche Verbindungsaufnahme“…

Ja. Wer an eine Institution im Westen schrieb, konnte mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Auch wer an die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte in Frankfurt (IGFM) geschrieben hat, wie 1987 zwei junge Leute, die einen Ausreiseantrag gestellt hatten, der natürlich nicht bewilligt wurde. Das wurde gar als „landesverräterische Tätigkeit“ gewertet und mit 6 Jahren Haft geahndet. Die Ausreisewilligen wurden ein Schwerpunkt der Stasi-Aktivitäten. Wer ein weißes Fähnchen an der Autoantenne befestigt hatte – als Zeichen für: Ausreiseantrag gestellt – bekam meist eineinhalb Jahre Haft. Es gab Fälle, da wurde dem Delinquenten der Trabi als „Tatwerkzeug“ eingezogen. Das war besonders bitter, das Auto, auf das er so lange gewartet und gespart hat. Ein Arzt hatte sich mit einem schwarzen Anzug auf den Alex gestellt – stumm ohne Schild. Ihm hat man eineinhalb Jahre wegen „Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit“ aufgebrummt. Das war ein Gummiparagraf, mit dem man jeden unliebsamen Bürger verurteilen konnte. In allen diesen Fällen schimmert die Rechtsbeugung durch, weil die Paragrafen die Verurteilung gar nicht rechtfertigen. Die 80er Jahre waren da nicht anders als die fünfziger. Das MfS hatte den Auftrag, alle Ausreisewilligen zurückzudrängen. Natürlich hat man nicht gleich mit Strafrecht operiert. Erst wurde versucht, sie in Gesprächen zurückgewinnen. Nach dem Motto: Denk mal an deine Familie, an deinen Arbeitsplatz, das Studium und die Ausbildung deiner Kinder. Da wurde ein enormer sozialer Druck ausgeübt. Aber wenn die Leute „hartnäckige Ausreiseantragsteller“ blieben, dann wurde das schnell als Nötigung der Staatsorgane ausgelegt mit der Folge der Inhaftierung.

Kann man die DDR als Unrechtsstaat bezeichnen?

Sie war kein Rechtsstaat. Die Unabhängigkeit der Justiz war nicht gewährleistet, es gab die politische Justiz, die gelenkte Presse, eine umfassende Zensur, Gleichschaltung der Parteien, Nichtzulassung von Opposition, keine demokratische Wahl. Insofern ist die DDR als Unrechtsstaat zu bezeichnen. Es gibt übrigens keinen Rechtsstaat auf der Welt, der keine Demokratie ist. Und umgekehrt keine Demokratie, die kein Rechtsstaat ist. Beides gehört zusammen. Die DDR war weder das eine noch das andere.

Für den Spitzenkandidaten der Linken in Thüringen, Bodo Ramelow, ist Unrechtsstaat ein politischer Begriff, den er in Bezug auf die DDR nicht verwenden will …

Unrechtsstaat ist natürlich kein juristischer Begriff, sondern ein politischer. Für manche ist er ein Kampfbegriff. Nur insofern hat Ramelow recht. Wer diesen Begriff auf die DDR anwendet, meint Bautzen und Waldheim, das politische Strafrecht, die Bespitzelung von 4 Millionen DDR-Bürgern, die Unterdrückung des Geistes und der Freiheit, die uneingeschränkte Machtfülle der Staatssicherheit mit ihren 91 000 hauptamtlichen und 174 000 Inoffiziellen Mitarbeitern, gegen deren Willkürmaßnahmen man rechtlos war. Und die „License to kill“ an der Grenze. Insofern ist der Begriff Unrechtsstaat nicht falsch. Was ist denn die DDR gewesen? Doch keine „Diktatur des Proletariats“, sondern vielmehr die zweite Diktatur in Deutschland.

Worauf wollen Leute wie Ramelow hinweisen, die den Begriff Unrechtsstaat nicht verwenden wollen.

Die Sachverhalte sind so eindeutig, dass man von Unrechtsstaat wirklich reden kann. Das heißt freilich nicht, dass alles, was geschehen ist, Unrecht war. Ich meine damit das vielfältige staatliche Handeln. So hat die allgemeine Strafjustiz, die es neben der politischen Justiz natürlich auch gegeben hat, nicht generell falsche Urteile gefällt, sondern Einzelfallgerechtigkeit angestrebt und diese in der Regel auch erreicht. Man muss den Richtern der DDR zugestehen, dass sie sich um angemessene Strafen bemüht haben. Vorwürfe gegen sie sind zurückzuweisen. Ich würde die „Theorie vom Doppelstaat“, die Ernst Fraenkel in Bezug auf den NS-Staat entwickelt hatte, auch auf die DDR übertragen. Auch sie war zugleich ein „Normenstaat“ und ein „Maßnahmenstaat“. Denn neben der Anwendung der gesetzten Normen hat der Zugriff des „Maßnahmestaates“ mit seinen flächendeckenden Instrumenten des Terrors das Leben der Menschen in der DDR bestimmt.

Interview: Georg Grünewald

Montag, 02. März 2009
Schlüsselwörter: TexteDDR-Aufarbeitung
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