Arbeit - Der Kandidat Bodo Ramelow
Mai 2010
Das Verfahren gegen den Verfassungsschutz geht nun in die entscheidende Runde. Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde auf den 21. Juli terminiert. Hier kann man die Vorladung nachlesen:
Vorladung_BVerwalG_06-20ß10.pdf
Es ist ein Verfahren mit besonderem Gewicht, das weit über die Person Bodo Ramelow hinaus geht. Die bisherigen Gerichtsetappen haben für meine Person entschieden, dass das Datensammeln verfassungswidrig war. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden inwieweit überhaupt eine Überwachung der Partei zulässig ist.
Das Schriftstück mit der Begründung, warum eine Überwachung nicht zulässig ist hatte ich bereits hier veröffentlicht: Die Revision ist unbegründet/
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Der Poet und Theologe Ernesto Cardinal spricht auf dem Bundesparteitag über Gott, Glaube und Sozialismus.
Seinen Vortrag kann man hier herunterladen und nachlesen: Ernesto_Cardenal_-_Rede_in_Rostock-Final.pdf
Ich danke Ernesto Cardinal für seinen sehr interessantes und flammendes Plädoyer und möchte an dieser Stelle nochmal auf meinen Text in der RLS-Broschüre zum ebenfalls am vergangenen Wochenende stattgefundenen Kirchentag hinweisen: “Die Kritik des Himmels verwandelt sich damit in die Kritik der Erde …”
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In meiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht habe ich zwar Recht bekomme, dass ich als Mitglied und Funktionär der Partei DIE LINKE nicht überwacht werden darf. Jedoch wurde gegen das Urteil Revision eingelegt, die ich entschieden zurückweise.
Dies liegt vor allem daran, dass dem Berufungsurteil zwar im Ergebnis, nicht aber in der Begründung gefolgt werden kann.
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Beitrag von Bodo Ramelow aus der Broschüre der Rosa-Luxemburg-Stiftung “Kämpfe für eine solidarische Welt” zum Kirchentag. Finanzmarktkrise, Marxsche Analyse und was würde die Bibel zu Hedgefonds sagen.
Kritik-des-Himmels_Ramelow-RLS_Broschüre_2010.pdf
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Nachfolgend möchte ich den Offenen Brief an Herrn Brehm, dem Konzernbeauftragten für Thüringen der Deutschen Bahn, veröffentlichen, der in den Medien schon viel zitiert wurde. In diesem geht es um die Ausübung von Hausrecht am 1.Mai gegenüber aufrechten Demokratinnen und Demokraten, jedoch sollte dieses gegen die Nazis nicht angewendet werden.
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